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EU-Richtlinie Barrierefreie IT

Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen besser zugänglich werden. Sie sollen wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein.

Es ist eine Stelle zu benennen, die die Umsetzung überwacht sowie Bericht gegenüber dem Bund erstattet und dieser gegenüber der EU. Siehe dazu auch Umsetzung in Hessen.

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