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Das Referat "Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention" (UN-BRK) in Hessen

Welche Aufgaben hat Referat?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates
beraten die Hessische Landes-Regierung
bei der Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Das ist der Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

der in Deutschland und fast allen Ländern auf der Welt gilt.

Im Vertrag steht:

Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben,

wie Menschen ohne Behinderungen.

Das Referat Behinderten-Rechts-Konvention informiert Sie 

zur Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention

im Bundes-Land Hessen.

Das Referat informiert auch:

  • andere Menschen mit Behinderungen
  • Verbände für Menschen mit Behinderungen
  • Ämter und Behörden
  • und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Das Referat gehört zum Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist eine Abteilung

der Regierung des Bundes-Landes Hessen.

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