Das Referat "Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention" (UN-BRK) in Hessen
Welche Aufgaben hat Referat?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates
beraten die Hessische Landes-Regierung
bei der Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist der Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
der in Deutschland und fast allen Ländern auf der Welt gilt.
Im Vertrag steht:
Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben,
wie Menschen ohne Behinderungen.
Das Referat Behinderten-Rechts-Konvention informiert Sie
zur Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention
im Bundes-Land Hessen.
Das Referat informiert auch:
- andere Menschen mit Behinderungen
- Verbände für Menschen mit Behinderungen
- Ämter und Behörden
- und interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Das Referat gehört zum Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist eine Abteilung
der Regierung des Bundes-Landes Hessen.