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Das Referat "Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention" (UN-BRK) in Hessen

Welche Aufgaben hat Referat?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates
beraten die Hessische Landes-Regierung
bei der Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Das ist der Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

der in Deutschland und fast allen Ländern auf der Welt gilt.

Im Vertrag steht:

Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben,

wie Menschen ohne Behinderungen.

 

Das Referat Behinderten-Rechts-Konvention informiert Sie 

zur Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention

im Bundes-Land Hessen.

 

Das Referat informiert auch:

  • andere Menschen mit Behinderungen
  • Verbände für Menschen mit Behinderungen
  • Ämter und Behörden
  • und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Das Referat gehört zum Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales ist eine Abteilung

der Regierung des Bundes-Landes Hessen.

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