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Der Hessische Aktionsplan

Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde am 17. August 2012 veröffentlicht. Der Aktionsplan versteht sich als Arbeits-, Informations- und Innovationsplan. Er ist die Grundlage und Richtschnur der Politik von und für Menschen mit Behinderungen in Hessen.

Von Beginn an ist es das Ziel der Hessischen Landesregierung gewesen, nachvollziehbare und nachprüfbare Ziele und Maßnahmen in den Aktionsplan aufzunehmen. In insgesamt 20 Kapiteln werden die Hauptthemen Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und Beschäftigung sowie eine Vielzahl weiterer Themen behandelt und mit Maßnahmen und Zielen verbunden.

Insgesamt beinhaltet der Aktionsplan mehr als 350 Einzelmaßnahmen, über 200 Einzelziele und über 70 übergeordnete Grundsatzziele. Der Aktionsplan der Landesregierung ist in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen, zahlreichen gesellschaftstragenden Institutionen und hessischen Bürgerinnen und Bürgern entstanden.

Die Umsetzung wird nun eine Aufgabe für alle darstellen.

Die einzelnen Kapitel sind methodisch (soweit möglich) wie folgt aufgebaut:

  • Grundsatzziele
  • Bestandsaufnahme
  • Konkrete Ziele und Maßnahmen (in tabellarischer Form)
  • Ausblick

Der Aktionsplan enthält eine Übersetzung in Leichte Sprache. 

Der Aktionsplan steht nur noch in elektronischer Form zur Verfügung und kann über den untenstehenden Link heruntergeladen werden.

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