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Förderungen im Sinne der UN-BRK

Das Referat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Hessen bietet unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Förderung inklusiver Strukturen und Maßnahmen in Hessen an. Die Förderungen richten sich an unterschiedlichste Akteure von Vereinen bis hin zu kommunalen Trägern. Die zentralen Angebote sind dabei:

  • Förderung von innovativen Projekten im Sinne der UN-BRK
    Diese Förderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder Stiftungen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
  • Förderung von Modellregionen Inklusion
    Gefördert werden Kommunen bei der Erprobung einzelner Schwerpunkte zur Umsetzung der UN-BRK. Weiteführende Informationen finden sie hier.
  • Förderrichtlinie zum Ausbau inklusiver kommunaler Angebote
    Gefördert werden Kommunen beim Abbau physischer Barrieren vor Ort. Weiterführende Informationen finden sie hier.
  • Förderung des Baus von Einrichtungen der Behindertenhilfe
    Gefördert werden Baumaßnahmen die Wohnplätze, Tagesförderstätten oder Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder der Intimsphäre in Bestandseinrichtungen
  • Förderung von Vertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen
    Gefördert werden Vereine und Verbände, die sich langfristig für Menschen mit Behinderungen und der Verbesserung ihrer Lebensumstände einsetzen

Für Fragen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten steht ihnen das Referat über das Postfach UN-BRK(at)hsm.hessen.de zur Verfügung

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