Projektförderung durch das Referat IV 4 "Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Behindertengleichstellungsgesetz"
Das Referat UN-BRK fördert im Rahmen freiwilliger Leistungen beispielhafte und innovative Projekte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Da unser Förderaufkommen naturgemäß begrenzt ist, tragen zur sachgerechten Prüfung und Entscheidung inhaltlich und formell korrekt gestellte Anträge nachhaltig bei.
Zur Klärung erster Fragen zur Projektförderung, finden Sie hier eine Sammlung der am häufigsten gestellten Fragen. Außerdem stehen eine Arbeitshilfe für die Erstellung einer Projektskizze, wie auch eine Übersicht über den Ablauf einer Förderung zum Download bereit.
Die Informationen dienen einer ersten Information, sollen aber den direkten Austausch nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich weiterhin sehr gerne an das Postfach un-brk(at)hsm.hessen.de wenden.