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Bundesteilhabegesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) ist am 29.12.2016 im Bundesgesetzblatt verkündigt worden (BGBl. I S. 3234).

Mit dem Bundesteilhabegesetz ist eine große sozialpolitische Reform umgesetzt worden.

Einen großen Schritt stellt dabei die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe dar. Damit wird individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Recht auf Teilhabe und die dafür notwendigen Unterstützungen ermöglicht.

Die Umsetzung des BTHG erfolgt in 4 zeitlichen Teilschritten. Beispielsweise wurde mit der Reformstufe 1 Ab 1.1.2017 vorgezogene Änderungen im Schwerbehindertenrecht und erste Verbesserung in der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung im SGB XII umgesetzt, mit der Reformstufe 2 ab 1.8.2018 Verbesserungen im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben Die weiten Reformstufen 3 werden ab 01.01.2020 mit der Einführung des SGB IX - neuer Eingliederungshilfe erfolgen und Reformstufe 4 ab 01.01.2023.

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